Prozessbegleitung

Hilfe für Betroffene

Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche hat die Aufgabe, minderjährige Opfer einer Straftat während eines Strafverfahrens zu unterstützen und zu begleiten. Dieses vom Bundesministerium für Justiz finanzierte Angebot umfasst die psychosoziale Begleitung und die juristische Vertretung. Die Prozessbegleitung teilt sich in psychosoziale und juristische Services auf, die möwe bietet psychosoziale Prozessbegleitung an.

Was sind die Ziele von psychosozialer Prozessbegleitung?

  • Seelische Belastungen sowie Gefahren einer Retraumatisierung während der Zeit eines Verfahrens möglichst gering halten
  • Positives Erleben des Verfahrens ermöglichen
  • Rechtliche Position der Betroffenen stärken
  • Erhöhung der Chancen eines positiven Verarbeitungsprozesses

Wer kann Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Alle Personen, die durch eine Straftat (z.B. Körperverletzung, Stalking, Raub, Bedrohung, sexuelle Integrität, terroristische Straftaten) Gewalt erfahren haben, können sich an eine Einrichtung wenden, die Prozessbegleitung anbietet. Hier finden Sie eine Übersicht aller Prozessbegleitungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Was kostet Prozessbegleitung?

Die Kosten, sowohl für psychosoziale als auch für juristische Prozessbegleitung, werden vom Bundesministerium für Justiz getragen – für die Kinder und ihre mitbetreuten Bezugspersonen ist das Angebot der Prozessbegleitung somit kostenfrei.

Ist eine Anzeigenberatung möglich?

Auch schon vor einer Anzeige können sich Jugendliche und familiäre wie professionelle Bezugspersonen an uns wenden. Im Zuge einer Anzeigeberatung geben wir genaue Informationen zum Ablauf und Unterstützungsmöglichkeiten bei strafrechtlichen Ermittlungen und begleiten bei der Entscheidungsfindung. Die Anzeigeberatung ist auch anonym möglich.

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