Was ist Prozessbegleitung?
Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche unterstützt Opfer von Straftaten während des Strafverfahrens, um Belastungen durch das Verfahren zu verringern. Seit 2021 haben auch minderjährige Zeug*innen von Gewalt im sozialen Nahraum Anspruch auf Prozessbegleitung.
Sie umfasst sowohl psychosoziale als auch juristische Begleitung und informiert die Betroffenen über den Ablauf des Verfahrens und begleitet zu Polizei und/oder Gericht. Die möwe bietet psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche an. Auch Eltern und Bezugspersonen werden in den Prozess eingebunden, da sie eine wichtige Rolle für die psychische Stabilisierung der Minderjährigen spielen. Die Begleitung sorgt dafür, dass die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt und ihre Rechte im Gerichtsverfahren geschützt werden.
Ziele von psychosozialer Prozessbegleitung
- Kinder und Jugendliche während eines Strafverfahrens unterstützen und begleiten
- Seelische Belastungen sowie Gefahren einer Retraumatisierung während der Zeit eines Verfahrens möglichst gering halten
- Positives Erleben des Verfahrens ermöglichen
- Rechtliche Position der Betroffenen stärken
- Erhöhung der Chancen eines positiven Verarbeitungsprozesses
Kostenloses Angebot
Die Kosten, sowohl für psychosoziale als auch für juristische Prozessbegleitung, werden vom Bundesministerium für Justiz getragen – für die Kinder und ihre mitbetreuten Bezugspersonen ist das Angebot der Prozessbegleitung somit kostenfrei.
Anspruch auf Prozessbegleitung
Alle Personen, die durch eine Straftat (z.B. Körperverletzung, Stalking, Raub, Bedrohung, sexuelle Integrität, terroristische Straftaten) Gewalt erfahren haben, können sich an eine Einrichtung wenden, die Prozessbegleitung anbietet. Hier finden Sie eine Übersicht aller Prozessbegleitungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Anzeigenberatung
Auch schon vor einer Anzeige können sich Jugendliche und familiäre wie professionelle Bezugspersonen an uns wenden. Im Zuge einer Anzeigeberatung geben wir genaue Informationen zum Ablauf und Unterstützungsmöglichkeiten bei strafrechtlichen Ermittlungen und begleiten bei der Entscheidungsfindung. Die Anzeigeberatung ist auch anonym möglich.
FAQ zu Prozessbegleitung
Prozessbegleitung umfasst das gesamte Strafverfahren. In den verschiedenen Phasen des Verfahrens werden unterschiedliche Schwerpunkte in der Prozessbegleitung gesetzt.
Prozessbegleitung kann bereits vor der Anzeige in Anspruch genommen werden, um gemeinsam zu überlegen, ob eine Anzeige zum derzeitigen Zeitpunkt eine sinnvolle Maßnahme ist. Außerdem kann die psychosoziale Prozessbegleitung schon zur Aussage bei der Polizei begleiten und so kann diese gut vorbereiten werden. Ein Beginn ist aber auch später möglich.
Prozessbegleitung umfasst sowohl psychosoziale als auch juristische Unterstützung.
Die psychosoziale Begleitung bietet Information und Beratung über die Folgen einer Anzeige sowie die Abläufe bei Polizei und Gericht, bereitet auf die nächsten Verfahrensschritte vor und begleitet das Opfer zu Einvernahmen. Zudem wird es bis zum Abschluss des Verfahrens betreut und bei Bedarf werden weitere Hilfsangebote vermittelt.
Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Vertretung des Opfers vor Gericht und sorgt dafür, dass seine Opferrechte gewahrt bleiben, sowie die juristische Beratung während des gesamten Verfahrens.
Nach den Ermittlungen der Polizei prüft die Staatsanwaltschaft, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Bei Minderjährigen erfolgt häufig eine gerichtliche Befragung im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung, bei der das Opfer als Zeuge in einem eigenen Raum befragt wird, ohne den oder die Beschuldigten zu sehen.
Die Befragung wird in einen anderen Raum übertragen. Dort sitzen die anderen Personen: Richter*in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, die juristische Prozessbegleitung und möglicherweise auch die Beschuldigten mit Verteidiger*innen.
Das Video der Vernehmung kann bei der Hauptverhandlung verwendet werden, sodass das Opfer nicht erneut aussagen muss. Die psychosoziale Prozessbegleitung begleitet das Opfer dabei und sorgt für emotionale Unterstützung.
Es wird darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendlichen den Beschuldigten auch vor oder nach der Aussage im Gerichtsgebäude nicht begegnen.
Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erhoben wird.
Wird Anklage erhoben, folgen eine oder mehrere Hauptverhandlungen. In der Regel müssen minderjährige Opfer hier nicht erneut aussagen, jedoch kann der Prozess weiterhin Belastungen mit sich bringen, wie lange Wartezeiten, Befragungen von Angehörigen als Zeugen oder Gegenargumente der Verteidigung. Auch in dieser Phase hat das Opfer die Möglichkeit, seine Ängste, Unsicherheiten und Erwartungen mit der Prozessbegleitung zu besprechen, die ihm weiterhin emotionale Unterstützung bietet.
Ein Hauptverfahren endet mit einer Verurteilung oder einem Freispruch, wobei es auch zu Verzögerungen kommen kann, wenn Rechtsmittel eingelegt werden. Die Prozessbegleitung endet, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. In den Abschlussgesprächen wird mit den Betroffenen besprochen, welche Bedeutung die Entscheidung des Gerichts für sie hat und welche weiteren Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen sowie zur Sicherung des Kindeswohls ergriffen werden können.