Scheidungs- und Erziehungsberatung

Hilfe für Betroffene

In den möwe Kinderschutzzentren werden bei freien Kapazitäten Scheidungsberatung nach § 95 und Erziehungsberatung nach § 107 von anerkannten Familien- und Elternberater*innen als Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung angeboten. Dieses Angebot ist kostenpflichtig.

§ 95 Einvernehmliche Scheidungen

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung nach § 95 verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

§ 107 Strittige Scheidungen

Im Fall von strittigen Scheidungen mit Obsorgefragen kann vom Gericht eine Erziehungsberatung nach §107 angeordnet werden. Diese soll möglichst von beiden Elternteilen gemeinsam in einem Umfang von 10 Einheiten in Anspruch genommen werden.

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